Zeitlich begrenzte Regeln für die Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus!
- Ich ziehe mir zuhause meine Arbeitskleidung an, Umkleiden und Duschen dürfen nicht genutzt werden.
- Ich gehe nicht krank zur Arbeit, mit Husten, Schnupfen, Kopfschmerzen melde ich mich bei meinem Arzt und gebe meinem Vorgesetzten rechtzeitig Bescheid.
- Fahrgemeinschaften sind erlaubt, allerdings muss der Mundschutz während der Fahrt getragen werden.
- Während der Schichtwechsel und in engen Räumen sind die Laufwege zwingend einzuhalten, ich gehe immer soweit rechts wie möglich. Einbahnstraße. Markierungen beachten.
- Händewaschen möglichst jede Stunde, vor und nach der Arbeit, Toilettengang und der Pausen.
- Personenbegrenzungen in Pausenräumen & Toiletten beachten, die Umkleiden dürfen nur zum Händewaschen genutzt werden.
- Ich trage meinen Mundschutz/Visier immer, sobald ich meinen festen Arbeitsplatz verlasse, wenn der Abstand an meinem Arbeitsplatz zum nächsten Mitarbeiter weniger als 1,5 m beträgt oder wenn ich zu zweit arbeite und der Arbeitsplatz nicht durch eine Plexiglasscheibe getrennt ist. Auf allen Laufwegen ist der Mundschutz verpflichtend zu tragen!
- Ich bringe mein Essen von zuhause mit.
- Die Benutzung von Ventilatoren ist nicht erlaubt. Ausnahmen müssen von der Werkleitung genehmigt werden.
- Es herrscht Rauchverbot auf dem ganzen Betriebsgelände, die Raucherbereiche sind geschlossen.
- Hygieneregeln, sowie Husten- und Niesetikette müssen unbedingt eingehalten werden.
- Das Betriebsgelände darf während der Pausen aus privaten Gründen nur Verlassen werden, wenn die Mitarbeiter/innen abstempeln und nach Rückkehr wieder anstempeln. ACHTUNG: Die betreffenden Mitarbeiter/innen sind für die Überprüfung der korrekten Zeiterfassung allein verantwortlich. Es erfolgt keine automatisierte Überprüfung oder Korrektur über die Personalabteilung!
- In Besprechungen ist der Mundschutz immer zu tragen, auch wenn der Abstand mehr als 1,5 m beträgt.
- Interne kostenlose Nutzung von 2 Corona Schnelltests in der Woche